Mit Beschluss des Bundesrates vom 3. April 2009 wurde das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz „BilMoG“ verabschiedet. Ab 2010 ergeben sich wichtige Auswirkungen auf die Gesellschafter- Geschäftsführer (GGF)-Versorgung.
Sinkende Ablaufleistungen der Rückdeckungsversicherungen und eine steigende Lebenserwartung führen zu einer massiven Versorgungslücke, die das kommende „BilMoG“ offen legt:
Statt der Heubeck-Richttafeln und eines vorgegebenen Rechnungszins von 6% wird in Zukunft auf der Handelsbilanz als Basis für die Berechnung der Rückstellung einen von der Bundesbank monatlich ermittelten Marktzins. Er dürfte aktuell zwischen 4,25% und 4,5%.
Dadurch erhöhen sich die Rückstellungen sowie die Versorgungslücken nach „BilMoG“ erheblich.
Dies führt zu einer Senkung der EK-Quote (Eigenkapital-Quote) vieler betroffener Unternehmen und zwangsläufig zu einer Verschlechterung des Ratings bzw. der Bonität dieser Unternehmen gegenüber ihrer Banken. Kredite werden dann teurer oder gegebenenfalls gekündigt.
Für den Unternehmer erhöhen sich das Insolvenzrisiko (durch überschuldung) und die Haftung.
Auf der anderen Seite entfällt die Bilanzberührung für ausfinanzierte Pensionszusagen. Durch die mögliche Verrechnung der Rückstellungen nach BilMoG mit dem Planvermögen wird eine Auslagerung der Pensionszusage nicht mehr unbedingt erforderlich.
Für viele mittelständische Unternehmen und ihre Gesellschafter-Geschäftsführer ist es dann jetzt Zeit zu handeln, bevor „BilMoG“ in Kraft tritt und die Banken eine Bewertung nach BilMoG durchführen.
Wir zeigen Ihnen als GGF und nach Wunsch Ihrem Steuerberater, wie Sie Ihre Situation optimieren.
Wir helfen Ihnen auch, durch intelligente und effiziente Rückdeckungskonzepte, den Liquiditätsaufwand für Ihr Unternehmen um bis 70% zu reduzieren.
So wird die Pensionszusage durch BilMoG wirklich attraktiv.