
Wie Sie Ihre Rürup-Rente mit Null-Aufwand finanzieren können!
In Zeiten von negativer Verzinsung herrscht für viele von uns Anlagenotstand und die Fragestellung, wie Sie möglichst noch eine attraktive Rendite generieren kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich die Basisrente (Rürup-Rente) ins Spiel bringen und zeigen:
- warum sie eine wichtige Rolle beim Vermögensaufbau nehmen sollte,
- für welche Zielgruppen sie am besten geeignet ist
- wie es möglich ist, sie so zu gestalten, dass sie zum Null Aufwand eine attraktive Nettorente generieren kann
1- Entstehung und Merkmale der Basisrente (Rürup-Rente)
1.1. Entstehung der Basisrente bzw. Rürup-Rente
Die Rürup-Rente basiert auf den Grundgedanken eines Rentenversicherungsvertrags zur Deckung und der Erhaltung des Lebensstandards in der Zukunft, nachdem die gesetzliche Rente, als erster Baustein bei der Vorsorgeplanung, seit langem bröckelt und der Generationenvertrag obsolet geworden ist.
Die Basisrente wurde zum 01.01.2005 im Rahmen der Reformen der Rentenversicherung eingeführt. Ursprünglich ist sie als geförderte Altersvorsorge für Selbstständige konzipiert worden, die an anderen staatlich geförderten Vorsorgelösungen wie die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht partizipieren können.
1.2. Merkmale der Basisrente bzw. Rürup-Rente
Im Gegensatz zu der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente handelt es sich bei der Rürup-Rente um eine kapitalgedeckte, staatlich geförderte, Form der privaten Altersvorsorge.
- Die Basisrente stellt eine staatlich geförderte Art der Privaten Altersvorsorge dar
- Die Basisrente ist als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen
- Die Basisrente ist ein Privates Vorsorgeprodukt, das nach dem Prinzip der Kapitaldeckung ausgestaltet ist
- Steuerliche Vorteile über die Absetzbarkeit von so genannten Vorsorgeaufwendungen
- Das in einer Basisrente angesparte Vermögen ist in der Ansparphase Hartz IV sicher
- Zusätzlicher Schutz vor Pfändung in der Ansparphase
- Lebenslange Leibrente ab dem 62.Lebensjahr
- Zusatzversicherungen als zusätzlicher Risikoschutz für die Fälle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
- Hinterbliebenenabsicherung kann auch vertraglich vereinbart werden
- Keinerlei Beleihung, Rückkauf, Kapitalauszahlung und Todesfallleistung möglich
Im Rahmen der Basisrente beteiligen Sie das Finanzamt in großem Stil an Ihrem Vermögensaufbau.
Das gesamte geförderte Volumen in 2020 liegt bei:
- € 25.046,00 (ledig)
- € 50.092,00 (verheiratet)
Davon kann bis 90% in 2020 steuerlich absetzbar sein.
Beispiele dazu unter 3.
2- Die Zielgruppen, die von einer fondsgebundenen Basisrente am meisten profitieren
2.1. Gut verdienende Arbeitnehmer, Beamten, Selbständige, Freiberufler
Diese Zielgruppen können den höheren Steuersatz und ihr höheres verfügbares Einkommen effektiv einsetzen und leichter eine zusätzliche Altersvorsorge bzw. Rente aufbauen.
Die Rente wird zu versteuern sein. In den meisten Fällen wird aber die Nettorente einer Rürup-Rente wesentlich höher sein als aus einer reiner privaten Rentenversicherung, weil die Steuerbelastung im Rentenalter wesentlich kleiner als in der Aktivzeit ist..
2.2. Verheiratete Frauen
Eine Basisrente kann von jedem abgeschlossen werden. Es bedeutet, das gesamte Fördervolumen kann zwischen Ehepartnern verteilt werden.
Es heißt auch, dass die Ehefrau allein im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung eine Rürup-Rente abschließen kann, wenn ihr gut verdienender Ehemann aus anderen Versorgungslösungen (bAV, Versorgungswerk) hohe Ansprüche hat.
Frauen haben oft eine unterbrochene Erwerbsbiografie durch Kindererziehungszeiten und weisen dadurch deutlich geringere Rentenansprüche auf.
2.3. Die Generation 50+
Diese Zielgruppe verfügt in der Regel über höhere Einkommen und Vermögenswerte als jüngere Generationen und kann sich leisten, hohe Beiträge zu investieren.
Darüber hinaus hat diese Generation das Thema Altersversorgung schon im Kopf und sucht oft nach zusätzlichen Wegen, das Lebensstandard zu sichern.
2.4. Zusätzliche Bemerkungen
Bei der Basisrente gibt es keine Kapitalauszahlung aber eine Leibrente für den Hinterbliebenen Ehepartner bzw. als Verrentung des (Rest-)Kapitals im Todesfall oft in Form einer Rentengarantiezeit.
Es bedeutet, das Kapital ist nicht verloren.
Eine Basisrente kann auch nicht gekündigt (nur beitragsfrei gestellt) werden.
Dies hat den Vorteil, dass die angesparte Altersvorsorge nicht für anderweitige Zwecke missbraucht wird.
3- Wie Sie die Basisrente mit Null Aufwand finanzieren können
Mit Reinvestition der Steuerrückflüsse in Folgejahren kann man seine Altersrente fast mit Null Aufwand finanzieren.
Beispiel – ohne Betrachtung der Kosten – für jemanden, der jährlich ab 2020 € 6.000 investiert, dessen Grenzsteuersatz 40% inkl. Soli und Kirchensteuer beträgt.
€ 6.000 (Anlagebetrag) x 90% (Absetzbarkeit in 2020) x 40% (Steuersatz) = € 2.160
Steuerrückfluss in 2021: € 2.160.
Es bedeutet: für € 6.000 Einsatz sind in 2021 € 8.160 geworden. Ohne die Wertsteigerung bei der Police in Betracht zu ziehen.
Situation in 2021:
Steuerlich abgesetzter Steuerrückfluss aus 2020 ergibt: € 2.160 x 92% x 40% = € 794,88
€ 6.000 (Anlagebetrag 2021) x 92% (Absetzbarkeit in 2021) x 40% = € 2.208
Steuerrückfluss in 2022: € 2.208 + € 794,88
und so weiter…
So kann man bis zum Ende der Vertragslaufzeit die Steuerrückflüsse (mit steigender Absetzbarkeit bis 2025) reinvestieren.
Ab 2025 werden 100% des eingesetzten jährlichen Beitrags steuerlich absetzbar.
Fazit
Die Basisrente ist ein attraktive Form der Altersvorsorge, die viele oft unterschätzen.
Wer sie richtig umsetzt, profitiert von den großzügigen staatlichen Förderungen und kann mit fast Null Aufwand eine Nettorente generieren, die sonst aus anderen Wegen privat kaum zu schaffen ist.
Eine letzte Bitte…
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