Innovative Lösung für die steuerfreie Umwandlung von Tantiemen und Sonderzahlungen in Altersvorsorge
Samstag, 24 August 2013
Empfänger von Tantieme- oder Sonderzahlungen bzw. Abfindungen haben bis zu 48% Abzüge (Einkommensteuer plus Kirchensteuer und Soli) und sind deshalb häufig sehr interessiert, diese in betriebliche Altersversorgung (bAV) steuerfrei umzuwandeln. Bisher war die Pensionszusage die einzige Möglichkeit, höhere Einmalzahlungen in bAV umzuwandeln (oberhalb von € 4.392,00 p.a. – Höchstbetrag in DV/PK/PF nach § 3 Nr.
- Veröffentlicht in Firmenkunden
No Comments