Als Geschäftsführer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, Vorstand einer AG oder als Führungskraft eines mittelständischen Unternehmens zeichnen Sie sich durch Ihr starkes Engagement und eine hohe Belastbarkeit.
Als Unternehmenslenker tragen Sie das unternehmerische Risiko und Sie machen sich ständig zu Recht Gedanken, wie Sie Ihr Unternehmen gegen alle Widrigkeiten weiter bringen und entwickeln können bzw. wollen.
Dafür verdienen Sie in der Regel überdurchschnittlich gut und genießen einen gehobenen Lebensstandard.
Trotzdem sind Sie oft von der Sozialversicherungspflicht befreit und haben entweder keinen oder nur einen geringen Anspruch (oft aus der Zeit vor der Selbständigkeit) auf die gesetzliche Rente, die auf keinen Fall zur Erhaltung Ihres gewohnten und gewünschten Lebensstandards ausreichen wird.
Dadurch entsteht eine Versorgungslücke, das heißt die Differenz zwischen Ihrem finanziellen Bedarf im Ruhestand und dem Einkommen, das Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Je mehr Sie verdienen, desto höher wird diese Differenz tatsächlich sein.
Diese Versorgungslücke können Sie dann in der Regel am einfachsten individuell und steueroptimiert durch moderne und innovative Versorgungssysteme in der betrieblichen Altersversorgung schließen.
Neben anderen Möglichkeiten sind Tantiemen ein gutes und probates Mittel dazu.
1. Tantiemen als flexibles Mittel für die Gestaltung einer steueroptimierten betrieblichen Altersvorsorge
Eine Tantieme ist einer erfolgsabhängiger variabler Anteil an der Vergütung, der in der Regel nur Mitgliedern des Managements (AG-Vorstand, GmbH-Geschäftsführer) oder leitenden Angestellten gewährt wird.
Tantiemen sind neben dem Festgehalt ein gängiger Bestandteil der Gehaltsausstattung von Führungskräften.
1.1. Tantiemen sind schön aber teuer, wenn bar ausbezahlt
Bis zu 48% Steuerabzug (Einkommenssteuer + Kirchensteuer + Soli) kann es Ihnen kosten.
Werden Tantiemen gezahlt, sind sie nach bestehender gesetzlicher Regelung steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Ist das Jahr 2016 für Ihr Unternehmen gut gelaufen? Ihre erfolgsabhängige Tantieme kann Ihre Bezüge deutlich verbessern und Ihnen wirklich Freude machen.
Allerdings will auch der Fiskus seinen Anteil davon haben. Und dieser Anteil ist nicht gerade klein. Bis zu 48% Prozent der Tantieme können direkt an den Fiskus gehen, wenn Sie sich die Tantieme bar auszahlen lassen.
Verständlich, wenn Sie sich darüber ärgern und grübeln, wie es anders bzw. günstiger gehen könnte.
Behandlung bei der Lohnabrechnung:
- Laufend gezahlte Tantiemen (z. B. eine monatlich zahlbare Umsatzbeteiligung) gehören zum laufenden Arbeitslohn. Sie sind dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zuzuordnen und wie regulärer Arbeitslohn unter Anwendung der Monatslohnsteuer-tabelle zu besteuern.
- Einmalige Tantiemen wie zum Beispiel die Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer (eine jährlich nach Aufstellung der Bilanz zahlbare Gewinnbeteiligung) sind als sonstige Bezüge erst bei Zufluss, meistens im Folgejahr, nach der Jahrestabelle zu versteuern.
Bemerkung für Gesellschafter-Geschäftsführer:
Der Anspruch auf Tantiemen wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbaren.
In einem Anstellungsvertrag zwischen einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und „seiner“ Kapitalgesellschaft sind die zivilrechtlichen Regelungen grundsätzlich auch im Steuerrecht zu beachten.
Viele Tantiemen für die Bilanz 2016 werden bald zur Auszahlung fällig.
Jeder Tantiemen-Empfänger, zum Beispiel Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG, wird sich dann genau überlegen, wie er oder sie sich entscheidet, insbesondere wie er oder sie von der Möglichkeit der steuerfreien Umwandlung der Tantieme in eine betrieblichen Altersvorsorge profitieren bzw. Gebrauch machen kann.
1.2. Vorteile der Umwandlung Ihrer Tantiemen in eine betriebliche Altersvorsorge
Der Tantiemen-Empfänger verzichtet dabei auf die Barauszahlung der Tantieme, die in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei eingezahlt wird.
Lohnsteuer ist abzuführen, wenn Arbeitslohn zufließt. Nachdem hier keine Auszahlung stattfindet, weil das Geld im Vorsorgevertrag liegt, wird die Steuer erst in der Auszahlungsphase fällig (nachgelagerte Besteuerung).
Eine Entgeltumwandlung von Sonderzahlungen (wie z.B. Tantiemen, Weihnachtsgeld) zugunsten betrieblicher Altersversorgung wird steuerlich anerkannt, wenn sie vor Fälligkeit der Sonderzahlungen erfolgt.
Für die Tantieme selbst darf zum Beispiel keine Rückstellung im Jahresabschluss gebildet sein (BMF-Schreiben v. 17.11.2004 (BStBl I 2004, 1065, Rz. 163).
2. Innovative bilanzneutrale und insolvenzgeschützte Einzahlung der Tantieme in die betriebliche Altersvorsorge
Die steuerfreie Einzahlung der Tantieme in die betriebliche Altersvorsorge kann wie folgt erfolgen:
2.1. Einzahlung in eine Pensionszusage
Zwingt das Unternehmen zur Bildung von Pensionsrückstellungen in der Bilanz (§ 6a EStG), was viele Gesellschaften und ihre Steuerberater nicht mehr wünschen.
Die Pensionszusage war vor einigen Jahren noch die einzige verfügbare Lösung bzw. der einzige Durchführungsweg für die Umwandlung von Tantiemen in betriebliche Altersvorsorge.
Im Hinblick auf das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) verursachen die meisten Pensionszusagen ein erhebliches Nachfinanzierungsrisiko und verschlechtern zwangsläufig das Rating der Unternehmen bei den Banken nach Basel II.
Wegen der Nachteile der Bilanzberührung mit der Bildung von Rückstellungen in der Bilanz ist inzwischen ein neues Konzept entstanden.
2.2. Einzahlung in eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse Tantiemen-Umwandlung ohne Rückstellungen in der Bilanz
Diese Lösung muss im Einklang mit den steuerlichen Regelungen der Unterstützungskasse stehen, insbesondere mit einer Einzahlung ingleichbleibende oder steigende laufende Beiträge.
Deshalb sieht das Konzept so aus:
Die geplante Tantieme (oder Sonderzahlung) wird in eine betriebliche Altersvorsorge mit laufenden Beiträgen umgewandelt. Der Arbeitgeber erteilt dem Versorgungsberechtigten eine beitragsorientierte Leistungszusage in Form einer wertgleichen betrieblichen Versorgungsleistung.
Das Guthaben (in diesem Fall der Wert der nicht ausbezahlten Tantieme) wird als beitragsorientierte Leistungszusage durch die Dotierung von gleichbleibenden Beiträgen bis zum Rentenbeginn des Versorgungsberechtigten in eine kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse ausfinanziert.
Bei der Berechnung des zu ermittelnden monatlichen Beitrages wird das Guthaben aus der umgewandelten Tantiemen-/ Sonderzahlung einmalig bei Erteilung der Versorgungszusage aufgezinst.
Danach wird erst wird der jährlich zu dotierende Beitrag ermittelt. So wird sichergestellt, dass die Summe der bis zum Rentenbeginn geleisteten Dotierungen wertmäßig der umgewandelten Tantiemen-/ Sonderzahlung entspricht (wertgleiche Versorgungsleistungen).
Der Zinssatz für die Aufzinsung ist am Kapitalmarkt auszurichten und soll dem Zins entsprechen, der für relativ sichere langfristige Geldanlagen bei Abschluss der Umwandlungsvereinbarung zu erzielen ist.
Für den Zeitraum der letzten zehn Jahre (Januar 2007 bis Dezember 2016) liegt der als Basis genommene 10-Jahres-Durchschnitt des monatlich veröffentlichten Wertes der „Einlagefazilität“ der Europäischen Zentralbank (EZB) als Monatsdurchschnitt aufgerundet bei 0,7%.
Dieser Zins gilt als Orientierungszinssatz für Zusagen nach diesem Konzept in 2017.
Vorteile dieser Lösung:
- Versorgungszusagen.im Rahmen dieses Konzeptes sind vollständig bilanzneutral, Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse muss nicht ausgewiesen werden.
- Insolvenzsicherheit durch Verpfändungsvereinbarung für den Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand (hier dann auch im Falle der Insolvenz der Unterstützungskasse).
Mit einem Urteil vom 29.09.2010, 3 AZR 107/08 stellte das Bundesarbeitsgericht fest, dass der Insolvenzverwalter eines Unternehmens nicht dazu berechtigt ist, auf Rückdeckungsversicherungen, die eine Unterstützungskasse zum Zweck der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter des betreffenden, nun insolventen Unternehmens abgeschlossen hat, zuzugreifen.
Ein großes Plus der rückgedeckten Unterstützungskasse gegenüber der Pensionszusage.
- Insolvenzsicherheit durch den Pensionssicherungsverein für Angestellte Geschäftsführer und andere leitende Angestellten.
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch dieses innovative Vorsorgekonzept.
- Ein Rechtsgutachten bestätigt die Zulässigkeit dieses Konzeptes. Versicherer bestätigen ebenfalls seine Unbedenklichkeit.
FAZIT – Tantiemen und Sonderzahlungen können jetzt ohne bilanzielle Folgen steuerfrei und insolvenzgeschützt in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden.
War 2016 ein gutes Jahr? Haben Sie noch keine endgültige Auszahlung von Ihren Tantiemen vereinbart und keine Rückstellung beschlossen?
Dann besteht eventuell für Sie noch die Möglichkeit, diese Tantiemen steuerfrei und insolvenzgeschützt in Ihre betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.