Kompetente Nachfinanzierung bzw. Sanierung von Pensionszusagen
A – Liquiditätsschonende Rückdeckung von Pensionszusagen für bestehende (und neue) Zusagen – als Alternative zur LV-Monokultur
Die Portfoliotheorie nach Nobelpreisträger Markowitz hat nachgewiesen, Vermögensstreuung erhöht Rendite und senkt Risiko.
Durch eine breite Streuung in unterschiedlichen Anlageklassen, die nicht mit einander korrelieren, zum Beispiel durch ein Anlageportfolio in geschlossenen Beteiligungen und Investmentfonds, wird der Liquiditätsaufwand für die Finanzierung der Pensionszusage gegenüber einer Rückdeckung mit einer Lebensversicherung erheblich gesenkt.
Dies ist besonders wichtig, wenn es darum geht, bestehende Pensionszusagen, die unzureichend finanziert worden sind, nachzufinanzieren.
Bei einem konkreten Fall können wir Ihnen auf Wunsch zeigen, wie eine solche Alternative praktisch funktioniert und konkret ermitteln, welche finanzielle Vorteile sie im direkten Vergleich zu einer reinen Versicherungslösung bringt.
Mehr darüber in unserer Kurzpräsentation
B – Auslagerung der Pensionsverpflichtungen
Unter dem Begriff „Auslagerung“ versteht man die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger, d. h. einen Wechsel des Durchführungswegs.
Dieser hat die Eliminierung oder Kürzung der Pensionsrückstellungen in der Unternehmens-bilanz zur Folge. Mit einer Auslagerung wird also die teilweise oder vollständige Auflösung
der Pensionsrückstellungen erreicht.
Handlungsbedarf für viele Unternehmen:
Handlungsbedarf besteht insbesondere für kleine- und mittelständische Unternehmen mit einer geringen Eigenkapitalquote sowie Unternehmen, die über den Verkauf bzw. die Weitergabe des Unternehmens im Familienverbund nachdenken.
Darüber hinaus besteht für Gesellschafter-Geschäftsführer besonderer Handlungsbedarf, denn diese sind in besonderem Maße von der betrieblichen Altersversorgung abhängig, da sie i. d. R. keine Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben. Aus diesem Grund sollten Gesellschafter-Geschäftsführer rechtzeitig über die Sicherung der eigenen Versorgungsansprüche vor wirtschaftlichen Problemen ihres Unternehmens nachdenken.
Die Auslagerung von Pensionszusagen erfordert aus steuerlichen Gründen in der Regel eine Kombination der Durchführungswege „Pensionsfonds“ und „Unterstützungskasse“.
In der Auslagerungspraxis sind neben Vollauslagerungsmodellen auch liquiditätsschonende Teilauslagerungsmodelle gestaltbar. Diese ermöglichen es, den Auslagerungsvorgang individuell auf die finanziellen Gegebenheiten des Unternehmens abzustimmen.
So kann beispielsweise der Future Service auf die Unterstützungskasse übertragen werden, während der Past Service als unmittelbare Versorgungszusage im Unternehmen verbleibt.
Bei einem konkreten Fall können wir Ihnen auf Wunsch zeigen, wie eine solche Lösung praktisch funktioniert und welche Vorteile alle Beteiligten daraus ziehen.
Die vielseitigen Lösungsansätze unseres Netzwerks ermöglichen Ihnen, vom Mehrwert unserer Vorschläge und Lösungen gegenüber Ihren Mandanten zu profitieren, die dadurch ihre finanzielle Situation optimieren können.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen immer bei Bedarf, eine gegebene Situation zu durchleuchten und die passende Lösung zu finden und im Sinne Ihres Mandanten zu implementieren.
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