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Das Bürgerentlastungsgesetz – Altersvorsorge zum „Nulltarif“ – Vorteile für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

Das Bürgerentlastungsgesetz – Altersvorsorge zum „Nulltarif“ – Vorteile für Unternehmen und ihre Mitarbeiter

/ Dienstag, 16 Juli 2013 / Veröffentlicht in Allgemeine
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Ein spürbares höheres Nettogehalt für viele Angestellten, das sie steueroptimiert in eine Betriebsrente als eine der effektivsten Formen der Altersvorsorge umwandeln können.

Bürgerentlastungsgesetz:

Seit 01.01.2010 sind die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe absetzbar.

Falls jedoch Arbeitnehmer und auch Selbständige mit ihren vollen Beiträgen die NEU definierten Höchstgrenzen nicht ausschöpfen, sind Beiträge weiterer Versicherungen (Unfall-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, BU- und Risikolebensversicherung) bis zu diesen Grenzen absetzbar.

Höchstgrenzen:

Arbeitnehmer € 1.900 / € 3.800 (ledig/verheiratet)
Selbständige € 2.800 / € 5.600 (ledig/verheiratet)

2. Konjunkturpaket II:

Zweite Stufe zur Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer auf 8.004 EUR ab 2010.

Endlich Geld für die Rente!

Wie bekommt der Bürger die Entlastung zu spüren?

1. Arbeitnehmer

  • unmittelbar über die Lohnabrechnung
  • keine Formalien notwendig

2. Selbständige

  • im Rahmen der Steuervorauszahlung und Steuererklärung

Das Bürgerentlastungsgesetz für Unternehmen und ihre Mitarbeiter Eine Win-Win Situation für alle Beteiligten!

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Freiräume geschaffen, die Arbeitgeber und alle ihren Mitarbeiter, zum Beispiel im Rahmen eine Gehaltsumwandlung, gemeinsam nutzen können.

Als Unternehmen können Sie im Rahmen einer Gehaltsumwandlung Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben bzw. anbieten, dieses Geschenk des Staates für ihre betriebliche Altersversorgung in Anspruch zu nehmen und dadurch ohne Extra-Aufwand ihre Vorsorge mehr als verdoppeln.

Das Unternehmen spart sich dabei den AG-Anteil der Lohnnebenkosten auf die umgewandelten Beiträge!

Durch Gehaltsumwandlung = Mehr Betriebsrente beim gleichen Netto

Optimal: Bei gleichem Netto den Beitrag und damit das Anlageergebnis mehr als verdoppeln!

Beispiel:30-jähriger Arbeitnehmer, 35.000 EUR Jahres-Bruttoeinkommen, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, jährliche Nettoentlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II 708,00 EUR bzw. 59,00 EUR monatlich.

 

beispiel mehr betriebsrente beim gleichen netto optimal

 

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes darf jeder Mitarbeiter seit 2005 zusätzlich zu einer alten betrieblichen Altersvorsorgelösung (z. B. Direktversicherung) eine neue betriebliche Altersvorsorge-maßnahme durchführen.

Er darf monatlich bis € 220,00 steuerfrei und sozialabgabenfrei umwandeln, sogar bei Bedarf und nach Durchführungsweg mehr.

Dank dem Bürgerentlastungsgesetz können deshalb jetzt alle Mitarbeiter ihre betriebliche Altersversorgung aufstocken, die ihnen wenig kostet und mehr bringt, weil der Staat sich mehr als bisher daran beteiligt.

Auch die, die schon angefangen oder auf bessere Zeiten gewartet haben.

Auf Wunsch unterstützen wir Arbeitgeber gerne in der Ansprache ihrer Mitarbeiter, z.B. in Form einer kleinen Präsentation und zeigen ihnen, wie sie die Höchstbeiträge in der betrieblichen Altersversorgung zu ihrem Vorteil ausschöpfen können.

Als unabhängige qualifizierte Fachberatungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung (BWV) bieten wir Unternehmen zusätzlich noch einen entscheidenden Vorteil:

wir definieren für ihre Mitarbeiter die bestmögliche Altersvorsorge-Lösung ihrer Wahl und setzen sie um. Als Teil eines Altersvorsorge-Gesamtkonzepts.

Wir haben auch andere Konzepte parat, die Arbeitgebern helfen, Mitarbeiter leichter zu akquirieren und am Unternehmen zu binden.

PS- das Unternehmen kann die Lohnnebenkosten senken, sobald die Mitarbeiter die steuerlichen Entlastungen für eine Entgeltumwandlung nutzen.

FAZIT für Mitarbeiter:

  • Nutzen Sie die finanziellen Vorteile, die wir Ihnen zeigen, die Sie mit unserer Hilfe in Ihrem Unternehmen generieren können.
  • Kontaktieren Sie uns. Wir nehmen Kontakt mit Ihrem Unternehmen und setzen uns für Sie ein.

FAZIT für Unternehmen:

  • Nutzen Sie als Unternehmen die finanziellen Vorteile, die wir für Sie und Ihre Mitarbeiter generieren.
  • Als Arbeitgeber erhöhen Sie das Ansehen der Firma und senken Sie die Lohnnebenkosten des Unternehmens.
  • Alles spricht dafür. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter selbst am Ende nach unserer Präsentation entscheiden, was sie möchten.
  • Wir haben auch Konzepte parat, die Ihnen als Arbeitgeber helfen, Mitarbeiter leichter zu akquirieren und am Unternehmen zu binden.

Wollen Sie erfahren, wie Sie von den letzten Steuergesetzesänderungen profitieren und das Bürgerentlastungsgesetz sowie das Alterseinkünftegesetz optimal umsetzen können?

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Tags Das Bürgerentlastungsgesetz, Nulltarif

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