Für Expatriates
Expatriates sind zum Beispiel Bürger aus einem EU Land oder aus Übersee, die ihre Heimat verlassen haben und jetzt in einem anderen Land, zu Beispiel in Deutschland, leben und arbeiten.
Auch Deutsche, die ins Ausland, auch provisorisch, umsiedeln, gehören zur Gruppe der so genannten Expatriates.
Sie sind entweder Manager oder Führungskraft in einem deutschen oder internationalen Unternehmen oder in einer internationalen Institution.
In der Regel leben sie entweder allein oder mit Familie in Deutschland und verfügen über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen.
Die, die in Deutschland wohnen, werden möglicherweise nur vorübergehend in Deutschland bleiben und später entweder in ihre Heimat oder in ein anderes Land umziehen. Sie werden z.B. vom ihrem Arbeitgeber weiter ins Ausland geschickt oder gehen in den Ruhestand.
Viele werden Ihren Ruhestand nicht oder nur teilweise in Deutschland verbringen. Dies gilt auch für die Deutschen, die im Ausland wohnen.
Die Deutschen, die zurückkommen, verbringen erst viel später Ihren Ruhestand in Deutschland.
Wir bieten nicht nur alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an, sondern
wir helfen Ihnen gerne, eine maßgeschneiderte Altersversorgungslösung zu gestalten, die Ihre finanzielle Situation und Ihr Risikoprofil berücksichtigt.
Ihre Vorteile
- Sie profitieren von den gleichen Möglichkeiten wie deutsche Arbeitnehmer
- Attraktive staatliche Förderung
- Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
- Garantierte lebenslange Rentenauszahlung oder
- Einmalige Kapitalauszahlung
- Hartz-IV-sicher
- Mehrere Auszahlungsmöglichkeiten
- Kapitalmitnahme bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
- Wenig Aufwand
- Arbeitgeberbeteiligung möglich
- Insolvenzschutz
- Einen bekannten Ansprechpartner, der sich voll einsetzt, um Ihre Interessen optimal zu vertreten
Traditionelle Durchführungswege
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich und bei vielen kleinen und mittleren Firmen üblich.
Pensionskasse
Pensionskassen sind in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) – also rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die den Leistungsberechtigten auf die Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Pensionskasse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Pensionskasse kann so wie die Direktversicherung und der Pensionsfonds mit dem staatlichen Konzept zur Riester-Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge kombiniert werden, was für alle Beteiligten meist nicht von Vorteil ist.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist seit dem 01.01.2002 ein neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der sich an den angelsächsischen Vorbildern orientiert.
Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als herkömmliche Modelle der betrieblichen Altersversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Unterstützungskasse
Es ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Bei dieser Form lagert der Arbeitgeber die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge nach außen aus. Er bleibt aber gegenüber dem Mitarbeiter in der Haftung. Diese Kassen unterliegen nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht und sind frei in der Wahl ihrer Anlagepolitik.
In der Regel werden aber Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Policen können auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung umfassen.
Direktzusage (auch: Pensionszusage)
Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber zu zahlen. Für Beiträge und Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Direktzusagen eignen sich eher für Führungskräfte, da die Fördersummen unbegrenzt sind.
Spezielle Lösungen
Internationale Altersvorsorge-Lösungen
Wir bieten individuelle Altersversorgungslösungen für internationale Führungskräfte und für „Expatriates“.
Tantiemen- und Abfindungslösungen
Wir bieten steueroptimierte Tantiemen- und Abfindungslösungen an.