Für Arbeitnehmer
Schon in jungen Jahren muss man heute für das Alter vorsorgen. Die gesetzliche Altersrente ist einfach nicht mehr ausreichend, um sich einen sorglosen Ruhestand zu leisten.
Deshalb sollte heute jeder Berufstätige daran denken, eine zusätzliche Absicherung zu schaffen, die später einmal das Ruhestandeinkommen auffüllen wird. Eine beliebte und besonders günstige Methode ist dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Seit dem 01.01.2002 hat sogar per Gesetz jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung,
Ihr wesentlicher Vorteil: Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden aus dem Bruttoeinkommen entnommen und sind bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. So verringern sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitnehmer bekommt seine betriebliche Rente oft zum halben Preis oder mit doppelter Leistung – das nennt man einfach „Bruttosparen“.
Wie die gesetzliche Rente und die Riester-Rente ist auch die betriebliche Altersvorsorge in der Rentenphase steuerpflichtig.
Weiterhin ist Ihre betriebliche Rente bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers sicher.
Wir bieten nicht nur alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an, sondern
wir helfen Ihnen gerne, eine maßgeschneiderte Altersversorgungslösung zu gestalten, die Ihre finanzielle Situation und Ihr Risikoprofil berücksichtigt.
Ihre Vorteile
- Attraktive staatliche Förderung
- Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
- Garantierte lebenslange Rentenauszahlung oder
- Einmalige Kapitalauszahlung
- Hartz-IV-sicher
- Mehrere Auszahlungsmöglichkeiten
- Kapitalmitnahme bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität)
- Wenig Aufwand
- Arbeitgeberbeteiligung möglich
- Insolvenzschutz
Traditionelle Durchführungswege
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich und bei vielen kleinen und mittleren Firmen üblich.
Pensionskasse
Pensionskassen sind in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) – also rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die den Leistungsberechtigten auf die Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Pensionskasse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Pensionskasse kann so wie die Direktversicherung und der Pensionsfonds mit dem staatlichen Konzept zur Riester-Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge kombiniert werden, was für alle Beteiligten meist nicht von Vorteil ist.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist seit dem 01.01.2002 ein neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der sich an den angelsächsischen Vorbildern orientiert.
Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als herkömmliche Modelle der betrieblichen Altersversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Unterstützungskasse
Es ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Bei dieser Form lagert der Arbeitgeber die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge nach außen aus. Er bleibt aber gegenüber dem Mitarbeiter in der Haftung. Diese Kassen unterliegen nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht und sind frei in der Wahl ihrer Anlagepolitik.
In der Regel werden aber Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Policen können auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung umfassen.
Direktzusage (auch: Pensionszusage)
Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber zu zahlen. Für Beiträge und Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Direktzusagen eignen sich eher für Führungskräfte, da die Fördersummen unbegrenzt sind.
Spezielle Lösungen
Tantiemen- und Abfindungslösungen
Wir bieten steueroptimierte Tantiemen- und Abfindungslösungen an.