Für Arbeitgeber
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) sagen Sie Ihren Arbeitnehmern Leistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zu. Seit dem 01.01.2002 hat sogar per Gesetz jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, die Sie als Arbeitgeber anbieten müssen. Allerdings profitieren Sie dabei von Sozialversicherungsersparnissen.
Neben der gesetzlichen Vorgabe, dass Arbeitgeber eine betriebliche Altersrente anbieten müssen, stehen sie zudem in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer über die bAV-Option zu informieren.
Ihre Vorteile
- Übernahme sozialer Verantwortung ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand
- Wirksame Senkung der Lohnnebenkosten
- Mitarbeitermotivation und langfristige Bindung von engagierten Mitarbeitern
- Umwandlung von Überstunden in die Altersvorsorge
- Steigerung der Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber
- Optimale Gestaltung der Vermögensübertragung
- Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter
- Geringer Verwaltungsaufwand
- Einen bekannten Ansprechpartner, der sich voll einsetzt, um Ihre Interessen optimal zu vertreten
Wir bieten nicht nur alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung an, sondern
wir helfen Ihnen gerne, eine maßgeschneiderte Altersvorsorgelösung für Ihr Unternehmen zu finden, die die Mitarbeiterstruktur und die Firmenkultur berücksichtigt.
Traditionelle Durchführungswege
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Versicherte Person ist dabei der Arbeitnehmer.Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Mischmodelle mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeteiligung sind ebenfalls möglich.
Diese Variante ist besonders beliebt bei kleinen und mittleren Firmen.
Pensionskasse
Pensionskassen sind in der Regel Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) – also rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die den Leistungsberechtigten auf die Versorgungsleistungen einen Rechtsanspruch gewähren. Als Versicherungsunternehmen unterliegt die Pensionskasse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Pensionskasse kann so wie die Direktversicherung und der Pensionsfonds mit dem staatlichen Konzept zur Riester-Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge kombiniert werden, was für Unternehmen meist nicht von Vorteil ist.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist seit dem 01.01.2002 ein neu eingeführter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, der sich an den angelsächsischen Vorbildern orientiert.
Er bietet für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als herkömmliches Modell der betrieblichen Altersversorgung. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen in höherem Maße auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Allerdings ergeben sich daraus auch höhere Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt zum Teil stark schwanken. Auch aus diesem Grund sollten Pensionsfonds professionell gemanagt werden.
Unterstützungskasse
Es ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Bei dieser Form lagert der Arbeitgeber die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge nach außen aus. Er bleibt aber gegenüber dem Mitarbeiter in der Haftung.
Diese Kassen unterliegen nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht und sind frei in der Wahl ihrer Anlagepolitik.
Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen werden die Zuwendungen zum Aufbau der Versorgung beim Arbeitgeber (im Trägerunternehmen) frei investiert. Der große Vorteil der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die völlig freie Finanzierung.
In der Praxis führt der Weg auch über Anlageprodukte, die eine deutlich höhere Verzinsung in Aussicht stellen, als Versicherungsverträge.
Bei rückgedeckten Unterstützungskassen werden die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungen in der Regel vollständig (kongruent) durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Die Policen können auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung umfassen.
Direktzusage/Pensionszusage
Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche des Arbeitnehmers, falls er nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber zu zahlen. Für Beiträge und Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Direktzusagen eignen sich eher für Führungskräfte, da die Fördersummen unbegrenzt sind.
Spezielle Lösungen:
Optimierung bestehender Pensionsverpflichtungen
Wir haben festgestellt, dass es eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema „Optimierung bestehender Pensionsverpflichtungen“ gibt.
Die Gründe sind vielfältig und reichen von der Bilanzbereinigung (Rückstellungen / Basel II, BilMoG), der Absicherung des Vorsorgevermögens (z.B. für ausscheidende GGF), der steigenden Liquiditätsbelastung (fehlende periodengerechte Finanzierung) bis hin zur Erleichterung eines (geplanten) Unternehmensverkaufes oder einer (späteren) Übergabe an die Nachfolgegeneration (keine Altlasten).
- Integration und Abstimmung bestehender und neuer Altersversorgungssysteme in der Vorsorgestrategie des Unternehmens.
- Steueroptimierte und liquiditätsschonende Rückdeckungslösungen mit dem Einsatz von Wertpapierdepots und Sachwertanlagen kombiniert mit der Risikoabsicherung für Tod und Invalidität.
- Liquiditätsschonende Auslagerung von bestehenden Pensionszusagen.
Versorgungswerke
Als Arbeitgeber geben Sie die Richtung vor und können für Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter ein individuelles Versorgungswerk (Konzept) entwickeln. Wir können Ihnen bei der Gestaltung und Implementierung des Versorgungswerkes begleiten.
- Ausfinanzierung bestehender Versorgungswerke für Anwärter und/oder Rentner.
- Steueroptimierte und liquiditätsschonende CTA-Lösungen für die Finanzierung bzw. Auslagerung von bestehenden Versorgungswerken für Anwärter und/oder Rentner.
Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände haben in der Regel einen sehr hohen Versorgungsbedarf, da ihr Einkommen weit über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen liegt. Wir können Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen und Risiken zu minimieren.
- Einrichtung steueroptimaler Individuelle Altersversorgungskonzepte für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), Vorstände (AG) und Leitende.
- GGF-Versorgungscheck für vorliegende Deckungskonzepte , Ermittlung und Finanzierung der Deckungslücke.
- Steueroptimierte und liquiditätsschonende Rückdeckungslösungen mit dem Einsatz von Wertpapierdepots und Sachwertanlagen kombiniert mit der Risikoabsicherung für Tod und Invalidität.
Internationale Altersvorsorge-Lösungen
Wir bieten individuelle Altersversorgungslösungen für internationale Führungskräfte und für „Expatriates“.
Tantiemen- und Abfindungslösungen
Wir bieten bilanzneutrale und steueroptimierte Tantiemen- und Abfindungslösungen an.