Für Geschäftsführer und Vorstände
Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände haben in der Regel einen sehr hohen Versorgungsbedarf, da ihr Einkommen weit über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen liegt. Sie stehen oftmals vor einer Rentenlücke. Denn den nicht selten hohen Bezügen stehen meist nur geringe Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber.
Ihre Vorteile
- Steuern sparen
- Minimierung der bilanziellen Risiken des Unternehmens
- Firmenfinanzierte Altersversorgung aufbauen
- Bilanzneutrale Versorgung möglich
- Flexible Gestaltung
Traditionelle Durchführungswege:
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt für seinen Geschäftsführer eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Versicherte Person ist dabei der Geschäftsführer.
Die Direktversicherung kann sowohl arbeitgeberfinanziert als auch arbeitnehmerfinanziert sein. Oft werden die Beiträge vom Unternehmen bezahlt.
Diese Variante ist oft Teil einer Gesamtlösung bei kleinen und mittleren GmbHs.
Unterstützungskasse
Es ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Bei dieser Form lagert der Arbeitgeber die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge nach außen aus. Er bleibt aber gegenüber dem Mitarbeiter in der Haftung.
Diese Kassen unterliegen nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht und sind frei in der Wahl ihrer Anlagepolitik.
Bei pauschaldotierten Unterstützungskassen werden die Zuwendungen zum Aufbau der Versorgung beim Arbeitgeber (im Trägerunternehmen) frei investiert. Der große Vorteil der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die völlig freie Finanzierung.
In der Praxis führt der Weg auch über Anlageprodukte, die eine deutlich höhere Verzinsung in Aussicht stellen, als Versicherungsverträge.
Bei rückgedeckten Unterstützungskassen werden die vom Arbeitgeber zugesagten Versorgungen in der Regel vollständig (kongruent) durch Rückdeckungsversicherungen abgedeckt. Die Policen können auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung umfassen.
Direktzusage (auch: Pensionszusage)
Hier verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Geschäftsführer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rentenalter, Invalidität oder Tod) unmittelbar die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen, beispielsweise eine Betriebsrente. Der Arbeitgeber bildet dafür Pensionsrückstellungen in der Bilanz, die er steuerlich geltend machen kann. Die Höhe der Rente richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des früheren Einkommens. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die Anwartschaften und Ansprüche des Arbeitnehmers, falls er nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G. geschützt. Die Beiträge hierfür hat der Arbeitgeber zu zahlen. Für Beiträge und Zuwendungen gibt es grundsätzlich keine Obergrenzen. Direktzusagen eignen sich eher für Führungskräfte, da die Fördersummen unbegrenzt sind.
Spezielle Lösungen
Optimierung bestehender Pensionsverpflichtungen
Wir haben festgestellt, dass es bei GGFs und Vorständen eine zunehmende Sensibilisierung für das Thema „Optimierung bestehender Pensionsverpflichtungen“ gibt.
Die Gründe sind vielfältig und reichen von der Bilanzbereinigung (Rückstellungen / Basel II, BilMoG), der Absicherung des Vorsorgevermögens (z.B. für ausscheidende GGF), der steigenden Liquiditätsbelastung (fehlende periodengerechte Finanzierung) bis hin zur Erleichterung eines (geplanten) Unternehmensverkaufes oder einer (späteren) Übergabe an die Nachfolgegeneration (keine Altlasten).
- Integration und Abstimmung bestehender und neuer Altersversorgungssysteme in der Vorsorgestrategie des Unternehmens.
- Einrichtung steueroptimaler Individuelle Altersversorgungskonzepte für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Vorstände (AG).
- GGF-Versorgungscheck für vorliegende Deckungskonzepte , Ermittlung und Finanzierung der Deckungslücke.
- Steueroptimierte und liquiditätsschonende Rückdeckungslösungen mit dem Einsatz von Wertpapierdepots und Sachwertanlagen unter Berücksichtigung der Portfolio-Theorie nach Markowitz kombiniert mit der Risikoabsicherung für Tod und Invalidität.
- Liquiditätsschonende Auslagerung von bestehenden Pensionszusagen.
Tantiemen- und Abfindungslösungen
Wir bieten bilanzneutrale und steueroptimierte Tantiemen- und Abfindungslösungen für Geschäftsführer und Vorstände an.