Gesundheitsabsicherung

WELCHE GESUNDHEITSABSICHERUNG IST FÜR SIE DIE RICHTIGE?

Eines der Ziele einer vernünftigen Gesundheitsabsicherung ist es, Ihre persönlichen Ansprüche auf eine optimale Versorgung im Krankheitsfall genauso wie für alternative Heilmethoden und Prävention abzustimmen.

Dies kann je nach Situation durch leistungsstarke Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung oder mit individuell angepassten, privaten Krankenvollversicherungen gelingen. Ebenso kann die Pflegeversicherung, neben dem gesetzlichen Pflichtbeitrag, privat an die persönliche Situation angepasst werden.

Zur Gesundheitsabsicherung gehört auch die Invaliditätsabsicherung. Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente.

Dazu kommen noch die Schwere-Krankheiten-Vorsorge und die Unfallversicherung.

Nur wie soll man dabei vorgehen?

In unserem ganzheitlichen Beratungsprozess sorgen wir dafür, dass die Entscheidungen, die Sie treffen zu Ihren Zielen und Wünschen, Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Risikoprofil am besten passen.

Viele Kriterien spielen eine Rolle bei der Auswahl Ihrer Gesundheitsabsicherung.

Wir berücksichtigen die wichtigsten Kriterien sowie Ihre Wünsche und vergleichen alle Versicherer am Markt.

Die drei besten Angebote werden gegenüber gestellt, um daraus die optimale Lösung für Sie zu ermitteln.

So wird in Zukunft die Gesundheitsabsicherung auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, Ihren ganz eigenen Vorstellungen entsprechen und zu Ihrer Lebenssituation als auch zu Ihrer Lebensplanung passen.

Wir beraten Sie gerne zu folgenden Bereichen Gesundheitsabsicherung:

Die Krankenversicherung in Deutschland erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für Therapien bei Krankheit, Mutterschaft und oft auch nach Unfall. Sie ist ein zweigliedriger Teil Sie ist ein zweigliedriger Teil des Gesundheitssystems im deutschen Sozialversicherungssystem. Im 2009 waren gesetzlich 87 % und privat 13 % der Personen versichert.

Seit 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungs-pflicht. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern.

Für die privaten Krankenversicherungsunternehmen besteht hinsichtlich der nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherten Personen eine Aufnahmeverpflichtung im Basistarif.

Nur wie soll man dabei vorgehen?

Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, bereiten wir maßgeschneiderte Angebote für Sie, die Ihnen die finanzielle Sicherheit bieten, um sorglos in die Zukunft zu blicken.

Wir beraten Sie gerne zu folgenden Bereichen der Krankenversicherung:

  • Private Krankenvollversicherung
  • Private Krankenzusatzversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
Ein Unfall, der zur Invalidität führt, ist ein sehr trauriger Fall. Deshalb sollte man unbedingt vorsorgen. Schützen Sie sich unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht wird.

Berufsunfähigkeit

Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, die jeder haben sollte.

Als berufsunfähig gilt, wer in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Sei es bedingt durch einen Unfall oder durch eine schwere Krankheit. Berufsunfähig heißt allerdings noch nicht, dass der Betroffene nicht trotzdem noch einen Erwerb verfolgen kann.

Eine schwere Krankheit ist immer häufiger der Grund dafür, dass Menschen ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und in die Schuldenfalle geraten.

Viele Arbeitnehmer scheiden wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet in der Regel schon dann, wenn die versicherte Person in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann. Sichern Sie sich gegen dieses finanzielle Risiko ab.

 

Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ähnelt ein wenig der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Unterschied ist das die Erwerbsunfähige Person überhaupt nicht mehr arbeiten kann.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erbringt die versicherten Leistungen erst dann, wenn der Versicherte überhaupt nicht mehr arbeiten kann.

Weitere Erklärungen zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, insbesondere wie die gesetzliche Regelung für gesetzlich Rentenversicherte im Bereich der Berufsunfähigkeits-oder Erwerbsminderungsrente seit Januar 2001 neu funktioniert, geben wir Ihnen gerne im Rahmen einer Beratung.

 

Dread Disease oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge

Bei Dread Disease handelt es sich um eine schwere Krankheit wie z. B. Krebs, Herzinfarkt oder multiple Sklerose. Eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung zahlt bei Eintritt (Diagnose) von schweren Krankheiten einfach und unbürokratisch eine vorher definierte Summe Geld an die versicherte Person aus. Damit  sind Sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert.

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge ersetzt nur selten eine private Berufsunfahigkeitsversicherung.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt.

Sie dient der Absicherung des finanziellen Risikos der Pflegebedürftigkeit.

Entsprechend dem Grundsatz „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ ist jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Hier spricht man von der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV).

Es gibt auch die private Pflegeversicherung (PPV).

Versicherungspflichtig sind alle privaten Krankenversicherten mit Anspruch auf allg. Krankenhausleistungen, nicht aber diejenigen, die nur eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung haben. Außerdem Beamte und Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben und privat krankenversichert sind oder keine Krankenversicherung und Heilfürsorgeberechtigte, die weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind.

Kinder sind beitragsfrei mitversichert wie Kinder in der sozialen Pflegeversicherung.

Eine private Unfall­versicherung lindert die finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie zahlt eine vorab vereinbarte Summe, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwil­lig eine dauer­hafte körperliche Beein­trächtigung erleidet – unabhängig davon, ob ein Unfall zu Hause, in der Frei­zeit oder bei der Arbeit passiert.

Eine private Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Sie zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.

Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Die Leistungen sollen v.a. dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten.

Jedes Jahr passieren in Deutsch­land etwa neun Millionen Unfälle. So gesehen sollte niemand auf eine private Unfallversicherung verzichten.

Nur wie soll man dabei vorgehen?

Viele Kriterien spielen eine Rolle bei der Auswahl Ihrer Unfallversicherung.

Wir berücksichtigen die wichtigsten Kriterien sowie Ihre Wünsche und vergleichen alle Versicherer am Markt. Die drei besten Angebote werden gegenüber gestellt, um daraus die optimale Lösung für Sie zu ermitteln.

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