Immobilien

WELCHE IMMOBILIE IST DIE RICHTIGE?

 

Für viele Immobilienbesitzer können die Börsennachrichten derzeit gar nicht schlecht genug sein. Denn mit jeder Meldung über einen drohenden Wertverfall des Euro und der wachsenden Gefahr einer Inflation steigt die Nachfrage nach Sachwerten wie Immobilien – und das treibt die Preise. Trotzdem ist die Eigentümerquote in Deutschland mit ca. 46% eine der niedrigsten in Europa.

Es gibt mehrere Immobilientypen, von der/dem eigengenutzen Wohnung/Haus bis zur Kapitalanlage, die prinzipiell weiter vermietet wird und als Renditeobjekt dient.

Denkmalimmobilien sind attraktive Immobilien, die nicht nur eine ansehnliche Rendite einbringen können, sondern auch mit einer hohen Wohnqualität einhergehen. Doch längst nicht jedes alte Gebäude zählt als Denkmalimmobilie. Wer sich eine denkmalgeschützte Immobilie anschaffen möchte, sollte deshalb genau prüfen, ob das gewünschte Objekt tatsächlich als Denkmalimmobilie deklariert wurde. Ansonsten gelten nämlich auch die attraktiven steuerlichen Vorzüge nicht.

Unter Denkmalschutz stehen ganze Gebäude oder auch nur Einzelheiten.

Auch Wohngebäude aus verschiedenen Epochen werden als denkmalgeschützte Immobilien eingestuft, wenn sie als bedeutendes Zeugnis längst vergangener Zeiten gelten.

Im Bereich des Denkmalschutzes wird der Begriff Ensembleschutz oder Gesamtanlage verwendet für Ensembles, die auf Grund ihres Zusammenspiels als erhaltungswürdig erachtet werden und geschützt werden sollen. Beispiel für ein Ensemble wäre ein historischer Straßenzug, ein Platz oder ein Stadtviertel. Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen.

Kommunen und Gemeinden definieren einen Ensembleschutz je nach Landesrechtlicher Vorgabe per Satzung oder Rechtsverordnung und müssen ihre Entscheidung hierzu erklären und begründen. Die Satzung oder Rechtsverordnung schreibt in der Regel fest, dass alle baulichen Veränderungen erst durch eine Genehmigung erlaubt sind, die sich nach dem Denkmalschutzgesetz richten muss. Denkmalschutzgesetze werden durch die entsprechende Ländergesetzgebung festgelegt.

Viele Menschen gehen davon aus, dass Denkmalimmobilien grundsätzlich ein hohes Alter aufweisen. Das ist jedoch nicht immer so: Ein Denkmal ist nicht zeitlich definiert. So kann es auch sein, dass Objekte unter Denkmalschutz stehen, die beispielsweise erst in den 1940er oder 1950er Jahren erbaut wurden.

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Nur wie soll man dabei vorgehen?

Damit Sie die richtige Immobilie kaufen können, ermitteln wir zuerst  Ihre Ziele und Wünsche, Ihre finanzielle Situation und Ihr Risikoprofil.

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