Gesundheitsabsicherung
Eines der Ziele einer vernünftigen Gesundheitsabsicherung ist es, Ihre persönlichen Ansprüche auf eine optimale Versorgung im Krankheitsfall genauso wie für alternative Heilmethoden und Prävention abzustimmen.
Dies kann je nach Situation durch leistungsstarke Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung oder mit individuell angepassten, privaten Krankenvollversicherungen gelingen. Ebenso kann die Pflegeversicherung, neben dem gesetzlichen Pflichtbeitrag, privat an die persönliche Situation angepasst werden.
Zur Gesundheitsabsicherung gehört auch die Invaliditätsabsicherung. Als Arbeitnehmer ist man in Deutschland innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze über die gesetzliche Rentenversicherung gegen dauernde Arbeitsunfähigkeit versichert. Früher hieß sie Invaliditätsrente, danach Erwerbsunfähigkeitsrente und heute Erwerbsminderungsrente.
Dazu kommen noch die Schwere-Krankheiten-Vorsorge und die Unfallversicherung.
Im Ruhestand ist die Pflegebedürftigkeit eines der größten finanziellen Risiken.
Nur wie soll man dabei vorgehen?
In unserem ganzheitlichen Beratungsprozess sorgen wir dafür, dass die Entscheidungen, die Sie treffen zu Ihren Zielen und Wünschen, Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Risikoprofil am besten passen.
Viele Kriterien spielen eine Rolle bei der Auswahl Ihrer Gesundheitsabsicherung.
Wir berücksichtigen die wichtigsten Kriterien sowie Ihre Wünsche und vergleichen alle Versicherer am Markt. Die drei besten Angebote werden gegenüber gestellt, um daraus die optimale Lösung für Sie zu ermitteln.
So wird die Gesundheitsabsicherung auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, Ihren ganz eigenen Vorstellungen entsprechen und zu Ihrer Lebenssituation als auch zu Ihrer Lebensplanung passen.
Sie dient der Absicherung des finanziellen Risikos der Pflegebedürftigkeit.
Entsprechend dem Grundsatz „Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung“ ist jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung. Hier spricht man von der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV).
Es gibt auch die private Pflegeversicherung (PPV).
Versicherungspflichtig sind alle privaten Krankenversicherten mit Anspruch auf allg. Krankenhausleistungen, nicht aber diejenigen, die nur eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung haben. Außerdem Beamte und Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben und privat krankenversichert sind oder keine Krankenversicherung und Heilfürsorgeberechtigte, die weder privat noch gesetzlich krankenversichert sind.
Kinder sind beitragsfrei mitversichert wie Kinder in der sozialen Pflegeversicherung.
Eine private Unfallversicherung dient zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Unfällen. Sie zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente.
Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Die Leistungen sollen v.a. dazu dienen, entgehendes Einkommen im Zusammenhang mit dem Verlust der Arbeitsfähigkeit auszugleichen und im Todesfall Renten- oder Kapitalzahlungen an Hinterbliebene zu gewährleisten.
Jedes Jahr passieren in Deutschland etwa neun Millionen Unfälle. So gesehen sollte niemand auf eine private Unfallversicherung verzichten.
Nur wie soll man dabei vorgehen?
Viele Kriterien spielen eine Rolle bei der Auswahl Ihrer Unfallversicherung.
Wir berücksichtigen die wichtigsten Kriterien sowie Ihre Wünsche und vergleichen alle Versicherer am Markt. Die drei besten Angebote werden gegenüber gestellt, um daraus die optimale Lösung für Sie zu ermitteln.