die Riester-Förderung wird rückwirkend zum 1.1.2008 auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten.
Die neue Eigenheimrente ist am Freitag, den 4. Juli 2008 vom Bundesrat beschlossen worden. Das Bundeskabinett hatte am 8.4.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Einbeziehung selbstgenutzter Wohnimmobilien in die geförderte Altersvorsorge beschlossen.
Für eine ausführliche Beschreibung dieser Gesetzesänderung lesen Sie bitte Das Wichtigste aus dem Steuerrecht.