Dadurch ergeben sich umfassende Änderungen im Bereich der Besteuerung von Kapitalerträgen für Privatanleger. Grundsätzlich unterliegen ab 2009 neben den steuerpflichtigen Kapitalerträgen ( Zinsen, Dividende, Termingeschäfte) sämtliche Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen ( Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fondsanteile) eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25%.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anleger Einkünfte aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen pauschal mit 25 Prozent versteuern. Bislang galt der persönliche Einkommensteuersatz der Anleger als Bemessungsgrundlage.
Bei Erträgen aus Kursgewinnen entfällt zudem die Spekulationsfrist. Das heißt:
Anleger müssen diese Erträge auch dann versteuern, wenn sie die Wertpapiere - zum Beispiel Fondsanteile - länger als zwölf Monate im Depot hatte. Bis Ende 2008 sind nach einer längeren Haltedauer keine Steuern angefallen.
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anleger Einkünfte aus Kursgewinnen, Dividenden & Zinsen pauschal mit 25% versteuern
Bei einer geringeren Haltedauer dürfen die Anleger Kursgewinne nicht mehr mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern
Bei Dividenden entfällt jetzt das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet: Ab 2009 müssen Anleger ihre Gewinnausschüttungen voll versteuern.
Die depotführende Bank übernimmt den Einzug der neuen Pauschalsteuer und führt diese an den Fiskus ab.
Mehr Steuern soll durch die Reform aber niemand zahlen:
Anleger mit einem Einkommensteuersatz von weniger als 25 Prozent müssen daher auch weiterhin nur den geringeren Prozentsatz zahlen. Ihre Erträge werden zwar zunächst wie bei allen pauschal besteuert. Allerdings können sich die Anleger den Mehrbetrag über die Einkommensteuererklärung zurückholen.
Die Abgeltungssteuer fällt erst dann an, wenn die Einnahmen des Anlegers aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen seinen Sparerpauschbetrag überschreiten. Dieser liegt derzeit bei 801 Euro (750 Euro Sparerfreibetrag plus 51 Werbungskostenpauschale) für Alleinstehende und 1602 Euro für Paare und ändert sich durch die Abgeltungssteuer nicht.
Bei Kreditverträgen unterbleibt die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, wenn das Guthabenkonto Voraussetzung für die Darlehensgewährung.
Nicht immer wollte die Bundesregierung pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge erheben. Geplant war, dass Guthabenzinsen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, wenn ein Steuerzahler bei der gleichen Bank ein Darlehenskonto unterhält. Das wäre das Ende des Hausbankprinzips gewesen.
Im Jahressteuergesetz 2008 wurde nachgebessert. Danach unterbleibt die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nur dann, wenn das Guthabenkonto Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist.
Tipp: Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 Prozent, profitieren Sie ab 2009 von der Abgeltungssteuer. Bei Kreditverträgen sollten Sie deshalb darauf achten, dass keine Klauseln im Vertrag stehen, dass die Kredite nur bei vorhandenen Guthaben im gleichen Bankhaus gewährt werden.
Seit 2005 kommt es bei der Erfassung und Kontrolle von Kapitalerträgen zu weiteren Verschärfungen. Auf der Strecke bleibt dabei das Bankgeheimnis!
Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit hat das Bankgeheimnis weitgehend aufgehoben. Der "gläserne Bankkunde" ist seit 2005 Realität.
Die deutschen Finanzbehörden haben sich darauf verständigt, dass eine Kontenabfrage vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters vorher genehmigt werden soll und dass der Bürger hinterher von der Kontenabfrage zu informieren ist. Damit erfolgt die Kontenabfrage hinter dem Rücken des Steuerzahlers, auch wenn er im nachhinein über die Bankkontenabfrage zu informieren ist.
Ab 01.01.2009 übernimmt die depotführende Bank den Einzug der neuen Pauschalsteuer und führt diese an den Fiskus ab. Auch Depots im Ausland müssen weiter dem Finanzamt angegeben werden.
Bankkonten im Ausland können die Finanzämter nicht direkt abfragen. Nur im Wege einer aufwändigen Amtshilfe ist ggf. der Zugriff auf Bankinformationen möglich. Seit dem 1. Juli 2005 gilt die EU-Zinsrichtlinie. Nach der EU-Zinsrichtlinie verschicken die Banken in allen EU-Staaten Kontrollmitteilungen an das Bundesamt für Finanzen über Kontoinhaber mit Wohnsitz in Deutschland. Damit wird der europaweite Austausch über Zinserträge Wirklichkeit. So erfahren die deutschen Finanzämter, ob ein Bundesbürger Geld im EU-Ausland angelegt hat.
Die Kontrollmitteilung über Zinserträge enthält:
Laut jüngstem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.03.2009 steht das Bankgeheimnis Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankprüfung nicht generell im Wege.
Bankkonten im Ausland
Ausnahmen bilden Luxemburg, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Belgien. Diese Länder verschicken keine Kontrollmitteilungen, sondern behalten eine Quellensteuer ein. Umfang der Quellensteuer auf Zinsen: ab 2005: 15%, ab 2007: 20%, ab 2010: 35%. Diese Länder halten somit an ihrem Bankgeheimnis fest und erheben - wie die Schweiz - eine anonyme Quellensteuer auf Zinserträge, die von 15 auf 35 Prozent (im Jahr 2011) steigt. 75 Prozent der Einnahmen werden an den Heimatstaat des Anlegers weitergeleitet.
Wegen der Finanzkrise und mehrerer Skandalen im letzten Jahr sind die oben genannten Länder, insbesondere die Schweiz und Liechtenstein, unter Druck geraten. Dadurch wird sich die Situation generell ändern.
Das neue Gesetz regelt sowohl die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträgen zu Lebens- und Rentenversicherungen) als auch die Besteuerung von Bezügen im Alter (z.B. Renten und Pensionen) ab dem Jahr 2005 langfristig neu.
Am weitreichendsten dürften die Konsequenzen des Gesetzes für die so genannte Entgeltumwandlung sein.
Damit können Arbeitnehmer in 2009 weiter bis zu € 2.592,00 im Jahr von ihrem Bruttogehalt für eine Betriebsrente ansparen, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen.
Auf Vorschlag vom damaligen Sozialminister Franz Müntefering beschloss das Kabinett am 8. August 2007, die eigentlich 2009 auslaufende Sozialabgabenbefreiung der Entgeltumwandlung unbefristet fortzusetzen.
Der Bundestag hatte das Gesetz Anfang November 2007 verabschiedet. Tatsächlich verbessern sich die Konditionen für die private und betriebliche Altersvorsorge deutlich. Arbeitnehmer können nun dauerhaft einen bestimmten Teil ihres Gehalts in einen betrieblichen Vorsorgevertrag stecken, ohne darauf Sozialabgaben und Steuern zahlen zu müssen.
Zudem sind Zusagen des Arbeitgebers für eine Betriebsrente künftig schon ab dem 25. statt ab dem 30. Lebensjahr des Beschäftigten bei dessen Ausscheiden aus dem Betrieb garantiert.
Am weitreichendsten dürften die Konsequenzen des Gesetzes für die sogenannte Entgeltumwandlung sein. Damit können Arbeitnehmer in 2009 weiter bis zu € 2.592,00 im Jahr von ihrem Bruttogehalt für eine Betriebsrente ansparen, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen.
Seit der Rentenreform 2001 haben Arbeitnehmer das Recht, einen Teil ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden.
Mit der Förderung sollte die in Deutschland unterentwickelte zweite Säule der Altersvorsorge gestärkt werden. Doch wurde die Sozialabgabenfreiheit bis Ende 2008 befristet.
Die Beschäftigten können maximal vier Prozent des aktuellen Werts der Beitragsbemessungsgrenze abgabenfrei in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, eine Direktversicherung, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage stecken. Die Grenze beträgt in 2009 64 800 Euro. Entsprechend können 2 592 Euro pro Jahr umgewandelt werden.
In einigen Branchen unterstützt zusätzlich der Arbeitgeber die Sparanstrengungen. So sieht der Chemie-Tarifvertrag vor, dass der Betrieb bei einem Grundbetrag von 478,75 Euro pro Jahr 134,98 Euro beisteuert. Für jede weiteren 100 Euro, die der Arbeitnehmer umwandelt, gibt es eine Zusatzförderung von 13 Euro.
In der Chemiebranche nutzen 32 Prozent der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung. In der gesamten Wirtschaft sind es laut Arbeitsministerium rund drei Millionen. Zählt man die arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten hinzu, so besitzen 17 Millionen Arbeitnehmer eine Anwartschaft.
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Neuregelungen für Privatpersonen und Unternehmen
Hier nun die wichtigsten Neuregelungen im Überblick: