Ein spürbares höheres Nettogehalt für viele Angestellten, das sie steueroptimiert in eine Betriebsrente als eine der effektivsten Formen der Altersvorsorge umwandeln können.
Seit 01.01.2010 sind die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung über die sonstigen Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe absetzbar.
Falls jedoch Arbeitnehmer und auch Selbständige mit ihren vollen Beiträgen die NEU definierten Höchstgrenzen nicht ausschöpfen, sind Beiträge weiterer Versicherungen (Unfall-, Arbeitslosen-, Haftpflicht-, BU- und Risikolebensversicherung) bis zu diesen Grenzen absetzbar.
Höchstgrenzen:
Arbeitnehmer € 1.900 / € 3.800 (ledig/verheiratet)
Selbständige € 2.800 / € 5.600 (ledig/verheiratet)
Zweite Stufe zur Anhebung des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer auf 8.004 EUR ab 2010.
Endlich Geld für die Rente!
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Freiräume geschaffen, die Arbeitgeber und alle ihren Mitarbeiter, zum Beispiel im Rahmen eine Gehaltsumwandlung, gemeinsam nutzen können.
Als Unternehmen können Sie im Rahmen einer Gehaltsumwandlung Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben bzw. anbieten, dieses Geschenk des Staates für ihre betriebliche Altersversorgung in Anspruch zu nehmen und dadurch ohne Extra-Aufwand ihre Vorsorge mehr als verdoppeln.
Das Unternehmen spart sich dabei den AG-Anteil der Lohnnebenkosten auf die umgewandelten Beiträge!
Durch Gehaltsumwandlung = Mehr Betriebsrente beim gleichen Netto
Optimal: Bei gleichem Netto den Beitrag und damit das Anlageergebnis mehr als verdoppeln!
Beispiel:30-jähriger Arbeitnehmer, 35.000 EUR Jahres-Bruttoeinkommen, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig, jährliche Nettoentlastung aus Bürgerentlastungsgesetz und Konjunkturpaket II 708,00 EUR bzw. 59,00 EUR monatlich.

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes darf jeder Mitarbeiter seit 2005 zusätzlich zu einer alten betrieblichen Altersvorsorgelösung (z. B. Direktversicherung) eine neue betriebliche Altersvorsorge-maßnahme durchführen.
Er darf monatlich bis € 220,00 steuerfrei und sozialabgabenfrei umwandeln, sogar bei Bedarf und nach Durchführungsweg mehr.
Dank dem Bürgerentlastungsgesetz können deshalb jetzt alle Mitarbeiter ihre betriebliche Altersversorgung aufstocken, die ihnen wenig kostet und mehr bringt, weil der Staat sich mehr als bisher daran beteiligt.
Auch die, die schon angefangen oder auf bessere Zeiten gewartet haben.
Auf Wunsch unterstützen wir Arbeitgeber gerne in der Ansprache ihrer Mitarbeiter, z.B. in Form einer kleinen Präsentation und zeigen ihnen, wie sie die Höchstbeiträge in der betrieblichen Altersversorgung zu ihrem Vorteil ausschöpfen können.
Als unabhängige qualifizierte Fachberatungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung (BWV) bieten wir Unternehmen zusätzlich noch einen entscheidenden Vorteil:
wir definieren für ihre Mitarbeiter die bestmögliche Altersvorsorge-Lösung ihrer Wahl und setzen sie um. Als Teil eines Altersvorsorge-Gesamtkonzepts.
Wir haben auch andere Konzepte parat, die Arbeitgebern helfen, Mitarbeiter leichter zu akquirieren und am Unternehmen zu binden.
PS- das Unternehmen kann die Lohnnebenkosten senken, sobald die Mitarbeiter die steuerlichen Entlastungen für eine Entgeltumwandlung nutzen.
Wollen Sie erfahren, wie Sie von den letzten Steuergesetzesänderungen profitieren und das Bürgerentlastungsgesetz sowie das Alterseinkünftegesetz optimal umsetzen können?
Dann rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir zeigen Ihnen persönlich wie!
Besuchen Sie unsere regelmäßigen Informationsveranstaltungen.