Betriebliche Altersvorsorge - Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung

Im Altersvermögensgesetz ist eine wichtige Neuregelung zum Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) enthalten, die viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber bisher nicht registriert haben.

Ab dem 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Was es für Sie als Mitarbeiter, Führungskraft oder Geschäftsführer eines Unternehmens bedeutet und wie Sie davon profitieren können, zeigen wir Ihnen gern. Fragen Sie uns.
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