Auf Vorschlag vom damaligen Sozialminister Franz Müntefering beschloss das Kabinett am 8. August 2007, der Bundesrat Anfang November 2007, die eigentlich 2009 auslaufende Sozialabgabenbefreiung der Entgeltumwandlung unbefristet fortzusetzen.
Am weitreichendsten dürften die Konsequenzen des Gesetzes für die so genannte Entgeltumwandlung sein. Damit können Arbeitnehmer in 2009 weiter bis zu € 2.592,00 im Jahr von ihrem Bruttogehalt für eine Betriebsrente ansparen, ohne darauf Steuern und Sozialabgaben bezahlen zu müssen.
Für eine ausführliche Beschreibung dieser Gesetzesänderung lesen Sie bitte Das Wichtigste aus dem Steuerrecht