Seit 2005 kommt es bei der Erfassung und Kontrolle von Kapitalerträgen zu weiteren Verschärfungen. Auf der Strecke bleibt dabei das Bankgeheimnis!
Bereits seit 2004 sind die Kreditinstitute verpflichtet, ihren Kunden für alle Depots und Konten eine Jahresbescheinigung der erzielten Erträge nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen.
Für 2005 ist neu, dass auch die erzielten steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne und –verluste in der Bescheinigung enthalten sind, die für das Jahr 2004 vom Steuerpflichtigen noch selber angegeben werden müssen.
Ab 01.01.2009 übernimmt die depotführende Bank den Einzug der neuen Pauschalsteuer (Abgeltungsteuer) und führt diese an den Fiskus ab.
Am 18.03.2009 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das Bankgeheimnis auch im Rahmen nicht strafrechtlich veranlasster, typisch steuerrechtlicher Ermittlungen keine "Sperrwirkung" entfaltet, wenn ein hinreichender Anlass für die Kontrollmitteilungen besteht.
Für eine ausführliche Beschreibung dieser Situation lesen Sie bitte Das Wichtigste aus dem Steuerrecht