Altersvorsorge - Das Alterseinkünftegesetz spielt eine zentrale Rolle

Das neue Gesetz regelt sowohl die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträgen zu Lebens- und Rentenversicherungen) als auch die Besteuerung von Bezügen im Alter (z.B. Renten und Pensionen) ab dem Jahr 2005 neu.

Das Karlsruher Renten-Urteil vom 6. März 2002 hat der Politik Schonfrist gewährt.
Sie musste für Gleichbehandlung sorgen und hatte dabei weitgehend freie Hand. Eine Reform der Rentenbesteuerung war fällig und ist jetzt mit dem Alterseinkünftegesetz Wirklichkeit geworden.

Im Wesentlichen haben die Karlsruher Richter gefordert:

  • keinen rückwirkenden Abbau von Steuervergünstigungen für Rentner,

  • keine rückwirkende Besserstellung von Beamten, Vertrauensschutz,

  • keine doppelte Besteuerung der Vorsorgeaufwendungen und der Altersbezüge.

Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige vom Alterseinkünftegesetz betroffen.
Das neue Gesetz regelt sowohl die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträgen zu Lebens- und Rentenversicherungen) als auch die Besteuerung von Bezügen im Alter (z.B. Renten und Pensionen) ab dem Jahr 2005 neu.

Das Alterseinkünftegesetz hat bei der Altersvorsorge den `Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen und das „Drei-Schichten-Modell“ eingeführt:
  • Die erste Schicht ist die Basisversorgung - die gesetzliche Rentenversicherung und die private Leibrentenversicherung, die so genannte "Rürup-Rente".

  • Die zweite Schicht ist die Zusatzversorgung - die private kapitalgedeckte Altersvorsorge mit der "Riester-Rente", die vereinfacht wurde und die betriebliche Altersvorsorge.

  • Die dritte Schicht sind die Kapitalanlageprodukte - Fonds, Lebensversicherungen, Sparpläne, etc...
Für eine ausführliche Beschreibung dieses Gesetzes lesen Sie bitte Das Wichtigste aus dem Steuerrecht

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