Abgeltungsteuer - ab Januar 2009 ist sie Realität geworden

Mit Blick auf die Abgeltungsteuer sollten Anleger das Wesentliche wissen

Die Abgeltungsteuer trifft von 2009 an Zinsen, Dividenden und Kursgewinne gleichermaßen mit 25 Prozent plus 1,4 Prozent Solidaritätszuschlag. Wer Mitglied in einer Kirche ist, muss einschließlich Kirchensteuer etwa 28 Prozent zahlen.

Abgeltungsteuer zahlen alle Sparer, deren Kapitalerträge die Grenze von 801 Euro pro Jahr überschreiten (750 Euro Sparerfreibetrag plus 51 Werbungskostenpauschale). Bei Verheirateten sind es 1602 Euro.

Depotgebühren sind nicht mehr gesondert absetzbar. Anleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 26,4 Prozent liegt, können sich mit der Steuererklärung zu viel gezahlte Steuern beim Finanzamt zurückholen.

Anleger mit ausländischen Aktien werden künftig weniger Papierkram erledigen müssen, weil die Abgeltungsteuer die ausländische Quellensteuer künftig automatisch verrechnet. Ein gesonderter Antrag auf Erstattung entfällt.

Wer außen vor bleibt

Riester- und Rürup-Sparer sind nicht betroffen. Ihre Verträge bleiben abgeltungsteuerfrei, weil die Leistungen individuell nachgelagert besteuert werden. Bei Lebensversicherungen ist wie bisher die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Satz zu versteuern, vorausgesetzt der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre und der Versicherte ist, wenn die Versicherung zahlt, mindestens 60 Jahre alt. Komplett steuerfrei bleiben Erträge aus Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Lebenslange Privatrenten sind nur mit dem altersabhängigen Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einem 65-Jährigen liegt dieser derzeit bei lediglich 18 Prozent. Liegt der persönliche Steuersatz eines 65-jährigen Rentners bei 35 Prozent, gehen demnach nur 6,0 Prozent der Rente an das Finanzamt.

Mieterträge aus dem Ausland, die offene Immobilienfonds erzielen, bleiben für deutsche Anleger abgeltungsteuerfrei.

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