Innovative lösung für die steuerfreie Umwandlung von Abfindungen in der altersvorsorge

Die Ausgangssituation

  • Empfänger von Abfindungen haben bis zu 48% Abzüge (Einkommensteuer plus Kirchensteuer und Soli) und sind deshalb häufig sehr interessiert, diese in betriebliche Altersversorgung (bAV) steuerfrei umzuwandeln.
  • Bisher war die Pensionszusage die einzige Möglichkeit, höhere Einmalzahlungen in bAV umzuwandeln (oberhalb von € 4.392,00 jhrl. - Höchstbetrag in DV/PK/PF nach § 3 Nr. 63 EStG in 2009).
    • Aber: Viele Unternehmen wünschen keine Bilanzberührung in Form von Pensionsrückstellungen (nach § 6 EStG).

Im Hinblick auf das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) verursachen die meisten Pensionszusagen ein erhebliches Nachfinanzierungsrisiko und verschlechtern zwangsläufig das Rating der Unternehmen bei den Banken nach Basel II.

Die innovative Lösung

  • Hohe Einmalbeiträge können ohne Rückstellungsbildung in der Steuerbilanz in eine betriebliche Altersversorgung überführt werden.
  • Die jährlichen Zuwendungen sind Betriebsausgaben.

Welche Zielgruppen können davon profitieren?

  • Alle Angestellten mit höheren Sonderzahlungen, Abfindungen und Tantiemen
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Vorstandsmitglieder
  • überführung der an Arbeitgeber rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträge
    • SV-Feststellungsverfahren führte zu einer rückwirkende Einstufung als "sozialversicherungsfrei".

Vorteile aus Arbeitnehmersicht

  • Abfindungen können in nahezu unbegrenzter Höhe umgewandelt werden.
  • Vielfältige Einzahlungsmodi - einmalig oder wiederkehrend können Abfindungen oder Sonderzahlungen ganz oder teilweise umgewandelt werden.
  • Ungewandelte Beiträge unterliegen nicht der Einkommensteuer und kommen direkt aus dem Bruttogehalt.
  • Nachgelagerte Besteuerung mit möglicher Progressionsminderung im Alter.
  • Insolvenzsicherheit durch Verpfändungsvereinbarung und Pensionssicherungsverein.

Vorteile aus Arbeitgebersicht

  • Durchführung der Versorgung außerhalb des Unternehmens
  • übernahme von Verwaltungsaufgaben durch eine externe Verwaltung
  • Steigerung der Arbeitgeberattraktivität durch innovatives Vorsorgekonzept
  • Umsetzung durch einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung
  • Bilanzberührungsfreiheit!

Besonderheiten unserer innovativen Lösung

  • Individuelles Versichererportfolio wählbar!
    • Bei einem Arbeitgeber sind Rückdeckungsversicherungen von verschiedenen Versicherern nebeneinander einsetzbar.
  • Klassische und chancenorientierte Lebensversicherungen können sich ergänzen. Ein Ansprechpartner, eine Verwaltung, einmal Gebühren und eine Rechnung bei minimalen Verwaltungskosten. Die Partner sind:
Allianz
Gothaer
Stuttgarter
Alte Leipziger
HDI-Gerling
Volkswohl Bund
Canada Life
Nürnberger
Zurich
DBV Winterthur
Standard Life
  • Berater und Mandant können für jede Versorgung ein individuelles "Konsortium" zusammenstellen.
  • Trotz Vielfalt in der Gestaltung nur ein Ansprechpartner, eine Verwaltung, einmal Gebühren und eine Rechnung bei minimalen Verwaltungskosten. 11 für jeweils 5 Euro! Lediglich 5 Euro Verwaltungskosten im Jahr! pro Versorgungsvertrag (bei Lastschriftverfahren und Schriftwechsel per E-Mail).

Weitere Informationen

Um über passende Lösungen für Ihr Unternehmen sprechen zu können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns jetzt auf.

Kontaktieren Sie uns